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Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – VISAVIS ECOLE DE DANSE

Dieser Vertrag wird zwischen der VISAVIS GmbH und dem Schüler/der Schülerin abgeschlossen.

1. Anwendungsbereich

1.1.Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der VISAVIS GmbH, Chemin de l'Eglise 19, 3280 Meyriez, gelten für alle Rechtshandlungen im Zusammenhang mit dem Besuch der von VISAVIS GmbH durchgeführten Kurse sowie der Nutzung der Infrastruktur. Von diesen AGB abweichende oder entgegenstehende Klauseln sind unwirksam, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

1.2. Der Abschluss von Verträgen erfolgt ausschliesslich nach den Bedingungen dieser AGB in ihrer zum Zeitpunkt des Abschlusses gültigen Fassung.

1.3.VISAVIS GmbH behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Sie können die aktuellen AGB unter https://de.visavis-danse.ch/ einsehen und ausdrucken.

2. Vertrag

2.1.Leistungen: Der Abschluss eines Abonnements berechtigt zum Zugang zu den von VISAVIS GmbH organisierten Kursen in den angebotenen Zeitabschnitten gemäss dem tatsächlichen Programm.

2.2.Der Abonnementvertrag ist persönlich: Er darf unter keinen Umständen mit einer dritten Person geteilt werden.

3. Abschluss des Vertrags

3.1. Der Vertragsabschluss erfolgt mittels eines Anmeldungsformulars und ist bindend.

3.2.VISAVIS GmbH bietet unbefristete Verträge an. Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit gültig, mindestens jedoch für die Dauer eines Quartals. VISAVIS GmbH behält sich das Recht vor, Änderungen an den Programmen und Preisen vorzunehmen.

3.3. Der Vertrag verlängert sich automatisch um das nächste Quartal.

3.4.Mit seiner Unterschrift schliesst der Schüler/die Schülerin einen gültigen Vertrag ab. Minderjährige Schüler/innen müssen in jedem Fall über die Unterschrift eines Inhabers der elterlichen Sorge verfügen.

4. Zahlungsbedingungen

4.1. Barzahlungen müssen vor Beginn des Kurses erfolgen.

4.2. Bei einer einmaligen Zahlung muss der Schüler/die Schülerin zu Beginn jeder Zahlungsperiode den im Vertrag vereinbarten Preis entrichten.

5. Verspätete Zahlungen

5.1.Wenn der Schüler/die Schülerin den geschuldeten Betrag nicht innerhalb der gesetzten Frist bezahlt, erhält er/sie Mahnungen (erste Mahnung kostenlos, dritte Mahnung per Post

wird mit CHF 20.- verrechnet). Zahlt der Schüler/die Schülerin nicht fristgerecht, wird er/sie ohne Mahnung in Verzug gesetzt.

5.2.Innerhalb von 30 Tagen nach der Mahnung erfolgt bei fehlender Zahlung die Eintreibung auf dem Betreibungsweg.

5.3.Bei Zahlungsverzug behält sich die VISAVIS GmbH das Recht vor, dem Schüler/der Schülerin den Zugang zu den Kursen und der Infrastruktur zu verweigern.

6. Unterbrechung, Aussetzung

6.1. Eine Unterbrechung des Abonnements ist aus folgenden Gründen möglich: Krankheit oder Unfall, die 4 Wochen überschreiten.

6.2.Der Abbruch muss per E-Mail an info@visavis-danse.ch gemeldet werden. Im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls muss ein ärztliches Zeugnis beigefügt werden.

6.3. Bei einer Annullierung von mehr als 4 Wochen aufgrund von Krankheit oder Unfall werden die fehlenden Lektionen gutgeschrieben. Eine Rückerstattung der Kurskosten ist ausgeschlossen.

7. Teilnahme an Kursen

7.1.Wenn die Teilnehmerzahl es zulässt, ist es jederzeit möglich, sich für einen Tanzkurs anzumelden und in diesen einzusteigen.

7.2.Während des Quartals versäumte Unterrichtsstunden können im Rahmen der Kurse der VISAVIS GmbH im Voraus oder zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.

7.3. Bei Nichtteilnahme oder vorzeitigem Rücktritt werden die Kursgebühren nicht zurückerstattet.

7.4. Es ist möglich, innerhalb eines Quartals den Kurs zu wechseln.

7.5.Bei Abwesenheit einer Tanzlehrperson wird der Unterricht von einer Ersatzlehrperson erteilt.

8. Kündigung

8.1.Eine Kündigung des Vertrags muss schriftlich an info@visavis-danse.ch 30 Tage vor dem Ende des laufenden Quartals erfolgen. Erfolgt keine schriftliche Kündigung, wird der Vertrag automatisch für das nächste Quartal verlängert.

8.2.VISAVIS GmbH behält sich das Recht vor, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen im Falle von : Wiederholte Nichtzahlung seitens des Schülers/der Schülerin; Verhalten des Schülers/der Schülerin, das gegen die guten Sitten verstösst oder eine erhebliche Belästigung für die anderen Schüler/Schülerinnen darstellt.

9. Verantwortung

8.1.Eine Kündigung des Vertrags muss schriftlich an info@visavis-danse.ch 30 Tage vor dem Ende des laufenden Quartals erfolgen. Erfolgt keine schriftliche Kündigung, wird der Vertrag automatisch für das nächste Quartal verlängert.

8.2.VISAVIS GmbH behält sich das Recht vor, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen im Falle von : Wiederholte Nichtzahlung seitens des Schülers/der Schülerin; Verhalten des Schülers/der Schülerin, das gegen die guten Sitten verstösst oder eine erhebliche Belästigung für die anderen Schüler/Schülerinnen darstellt.

9.1. Der Schüler/die Schülerin besucht die von VISAVIS GmbH angebotenen Kurse auf eigenes Risiko. Es obliegt ihm, eine entsprechende Versicherung abzuschliessen.

9.2. VISAVIS GmbH schliesst, soweit gesetzlich zulässig, jegliche Haftung für direkte und indirekte Schäden aus. Insbesondere übernimmt VISAVIS GmbH keine Haftung für den

Verlust von Wertgegenständen, Geld, Kleidung usw. Es liegt in der Verantwortung des Schülers/der Schülerin eine entsprechende Versicherung abzuschliessen.

9.3. Der Schüler/die Schülerin haftet für Schäden, die er/sie an den Einrichtungen verursacht.

9.4. VISAVIS GmbH und ihr Personal übernehmen keine Haftung für Unfälle, Sachschäden oder Diebstahl.

10. Divers

10.1. VISAVIS GmbH behält sich das Recht vor, jederzeit, falls nötig, die Lehrkraft, den Stundenplan und den Tarif zu ändern

11. Regeln in den Räumlichkeiten der VISAVIS GmbH

11.1. Jegliche Infrastruktur von VISAVIS GmbH sollte mit Sorgfalt genutzt werden. Die Teilnehmenden sind im Falle von Schäden selbst verantwortlich. Unangemessenes Verhalten führt zum Ausschluss vom Kurs und/oder von der Nutzung des Raumes.

12. Webseite/Internet

12.1. FotosundVideoaufnahmenwährenddesUnterrichtsundbeiVeranstaltungenkönnenauf unserer Website, im Internet oder in anderen Medien veröffentlicht werden. Wenn Fotos und Videoaufnahmen gemacht werden, werden wir Sie darüber informieren und Sie um Erlaubnis bitten.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

13.1. Dieser Vertrag unterliegt ausschliesslich dem Schweizer Recht. Für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind die Gerichte in Freiburg zuständig.

 

Meyriez, den 10. August 2022

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